11. Februar 2019
Freizeitunfallversicherung
Unfall in der Freizeit: IG Metall-Mitglieder sind versichert
Beim Klettern, beim Skifahren, bei der Hausarbeit: In der Freizeit passieren viele Unfälle. IG Metall-Mitglieder können sich dann auf ihre Freizeitunfallversicherung verlassen. Wie der Schutz funktioniert.

Gegen Arbeitsunfälle sind Arbeitnehmer gesetzlich versichert. Anders ist es im Privatleben. Hier muss jeder für sich selbst Sorge tragen. Jedes Jahr verletzen sich rund sieben Millionen Menschen bei Unfällen zuhause oder bei Freizeitaktivitäten.

Mitglieder der IG Metall sind in solchen Fällen mit der Freizeitunfallversicherung geschützt, und zwar kostenfrei für das Mitglied. Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Dieser mildert zwar nicht den Schmerz bei einem Unfall, zumindest aber einen Teil der finanziellen Folgen.


Wer und wieviel?

Leistungen aus der Unfallversicherung erhält, wer mindestens zwölf volle Monate Mitglied der IG Metall ist und satzungsgemäß Beitrag bezahlt hat.

 Welche Unterstützung Du erhältst, kannst Du mit unserem Leistungsrechner ausrechnen.


Wann springt die Freizeitunfallversicherung der IG Metall nicht ein?

Bei Unfällen während der Arbeit greift die gesetzliche Unfallversicherung. Zuständig sind hier je nach Branche, die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen. Dies gilt auch für Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte.


Unfall melden und Leistungen beantragen

Einen Freizeitunfall sollten betroffene Mitglieder so schnell wie möglich ihrer zuständigen IG Metall-Geschäftsstelle melden. 

Online-Antrag

Mitglieder können den Unfall online melden und Krankenhausgeld beantragen: zum Online-Antrag
Du hast noch kein IG Metall Benutzerkonto? Dann erstelle hier zuerst ein Konto.

 

Antrag in Papierform

Der Antrag kann alternativ auch in Papierform gestellt werden. Wende Dich dazu an Deine zuständige Geschäftsstelle. Die Adress- und Kontaktdaten findest Du hier.

 


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