23. Juli 2019
Ratgeber Rechtsschutz
Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder: So funktioniert’s
Ob im Betrieb, während der Ausbildung oder des Studiums, bei Erwerbslosigkeit oder in der Rente – als Teil einer großen Gemeinschaft haben Metallerinnen und Metaller viele Vorteile. Speziell den gewerkschaftlichen Rechtsschutz.

Der Rechtsschutz der IG Metall bietet allen Mitgliedern sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung. Durch die guten Kontakte in die Betriebe kennen die Expertinnen und Experten der IG Metall die betrieblichen und branchentypischen Entwicklungen und können deshalb die rechtlichen Interessen von Mitgliedern effektiver durchsetzen – wenn nötig durch alle Instanzen.
 

Wer kann gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

Alle Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft. Rechtsberatung und Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten mit satzungsgemäßer Beitragszahlung. Die Experten der IG Metall oder von der DGB Rechtsschutz GmbH beraten und vertreten Mitglieder gegenüber ihren Arbeitgebern, der Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Auch bei der Anerkennung als Schwerbehinderter oder einer Anpassung des Grades der Behinderung sind sie im Widerspruchs- und Klageverfahren tätig.


Bei welchen Streitigkeiten gibt es Beratung und Rechtsschutz?

Kündigung, Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen und anderes mehr sind Gegenstand der Klagen bei den Arbeits- und Sozialgerichten. Die IG Metall hilft und berät bei allen Fragen rund um Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Elternzeit, Abmahnung, betriebliche Altersversorgung oder Quarantäne, die das Gesundheitsamt wegen der Coronapandemie angeordnet hat. Sie prüft Zeugnisse, Arbeits- oder Aufhebungsverträge sowie Bescheide.


Wo beantrage ich den Rechtsschutz?

Bei einem arbeits- oder sozialrechtlichen Problem gilt: Erste Anlaufstelle für Mitglieder ist die zuständige IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort. Bei einer Kündigung melden sich Betroffene am besten schnell bei ihrer zuständigen Geschäftsstelle und vereinbaren einen Beratungstermin. Eine Kündigungsschutzklage muss nämlich spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da sie sonst wirksam ist. Auch bei sozialrechtlichen Bescheiden muss auf Fristen geachtet werden. Zu dem Gespräch in der Geschäftsstelle solltest Du sämtliche Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis oder der Behörde mitnehmen. Dadurch verschaffen sich die Beraterinnen oder Berater einen ersten Überblick, prüfen den Fall und entscheiden über die Rechtsschutzgewährung. Das Gute: In vielen Fällen klären sich Streitigkeiten außergerichtlich.


Was soll ich zuerst tun bei einem Problem?

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist es – neben dem Termin bei der Geschäftsstelle – dringend zu empfehlen, den Betriebsrat aufzusuchen. Vor allem dann, wenn Vorgesetzte verlangen, etwas zu unterschreiben. Es ist längst nicht alles rechtlich zulässig, was Arbeitgeber einem zur Unterschrift vorlegen. Niemals sollten Beschäftigte etwas ungeprüft unterschreiben. Das gilt auch bei sozialrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise gegenüber der Arbeitsagentur. Wer Rat benötigt, wendet sich rasch an die zuständige IG Metall vor Ort. Die Kontaktdaten findet Ihr auf dem Mitgliedsausweis der IG Metall oder hier.


Welche Vorteile hat der gewerkschaftliche Rechtsschutz gegenüber einem  Versicherungsanbieter?

Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht. Sie erteilt dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch den Arbeitgeber vorliegt. Die Experten in den zuständigen IG Metall-Geschäftsstellen helfen auch dann, wenn kein Streitfall zugrunde liegt. Sie checken Lohn- und Gehaltsabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche für ihr Mitglied ein – zunächst außergerichtlich, notfalls auch vor Gericht. Ob Prüfung und Beratung, Prozessvertretung vor Gerichten oder Behörden: Mitgliedern entstehen keinerlei Kosten.

Und: Anders als private Anwälte haben die Vertreterinnen und Vertreter des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes keine eigenen finanziellen Interessen. Sie können ihre Beratung deswegen ganz nach den Interessen des Rechtssuchenden ausrichten.


Übernimmt die IG Metall auch Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt?

Nein. Es passiert hier und da schon einmal, dass ein beauftragter Anwalt glaubt, die IG Metall komme für die Kosten auf. Mitglieder sollten darum auf der Hut sein: Es gibt strikte Regelungen zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Diese sind in der IG Metall-Satzung und den Rechtsschutzrichtlinien nachzulesen. Danach ist eine nachträgliche Übernahme von Rechtsanwaltskosten durch die Organisation unzulässig. Diese Kosten muss das Mitglied aus eigener Tasche zahlen. Das kann je nach Streitfall und Ausgang des Verfahrens eine kostspielige Angelegenheit sein!



Hintergrund: Der DGB Rechtsschutz

Die DGB Rechtsschutz GmbH vertritt Mitglieder der DGB-Gewerkschaften vor Gericht. Dafür arbeiten bundesweit knapp 350 Rechtsschutzsekretärinnen und -sekretäre. Im Jahr 2020 haben die Jurist*innen der DGB Rechtsschutz GmbH bundesweit insgesamt 122.003 neue Verfahren aufgenommen. Dabei wurden etwa 262 Millionen Euro vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten für Gewerkschaftsmitglieder erstritten. Die meisten Verfahren werden für die IG Metall geführt.


Unser Flyer zum Rechtsschutz für unsere Mitglieder (PDF)


Arbeits- und Sozialrecht

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